
Förderung fürs Dachmit dem Baselbieter Energiepaket
Energetische DachsanierungWalmdach, teilweise abgedeckt
Offerte anfragenKurz beantwortet
Was der Kanton an die Dämmung von Dach und Estrich zahlt
Für die Dämmung eines Dachs zahlt das Baselbieter Energiepaket 40 Franken pro Quadratmeter gedämmter Fläche. Das Haus muss vor dem Jahr 2000 bewilligt worden sein, und das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein. Wir dämmen Ihr Dach und schreiben die Offerte so, wie Sie sie für das Gesuch brauchen.
In Liestal haben wir einen Erker energetisch neu aufgebaut: neue Dämmung, neue Abdichtung, neue Fenster und aussen eine Verkleidung aus heimischer Lärche.
Was das Baselbieter Energiepaket verlangt
Im Kanton Basel-Landschaft läuft die kantonale Förderung nur über das Baselbieter Energiepaket. Für die Dämmung eines Dachs gelten unter anderem diese Bedingungen:
- Sie reichen das Gesuch vor Baubeginn ein.
- Das Haus wurde vor dem Jahr 2000 bewilligt.
- Die gedämmten Bauteile umschliessen Räume, die schon vorher beheizt waren. Neue Anbauten und Aufstockungen zählen nicht.
- Der U-Wert des Dachs liegt danach bei höchstens 0.20 W/m²K und ist um mindestens 0.07 W/m²K besser als vorher.
- Ab 10’000 Franken Förderbeitrag braucht es einen GEAK Plus.

Wie viel es für das Dach gibt
Der Beitrag beträgt 40 Franken pro Quadratmeter gedämmter Fläche. Gezählt wird die bestehende Dachfläche, nicht die neue Dämmschicht. Flächen von Dachfenstern und Kaminen werden abgezogen.
Für eine Photovoltaikanlage auf dem gedämmten Dach gibt es zusätzlich 40 Franken pro Quadratmeter Modulfläche. Werden mindestens 90 Prozent der Gebäudehülle gedämmt, kommen 120 Franken pro Quadratmeter dazu, mit einem eigenen Gesuch.
Bewohnen Sie das Haus selbst und hat Ihr Haushalt weniger als 150’000 Franken Einkommen und 350’000 Franken Vermögen, gibt es zusätzlich eine Energieprämie. Sie beträgt 20 Prozent der Investition in die Dämmung, höchstens 25’000 Franken.
Alles zusammen ist auf die Hälfte der Investitionskosten der Dämmung und auf 100’000 Franken pro Gesuch begrenzt. Beiträge unter 500 Franken gibt es nicht.

Welche Flächen zählen
Neue Lukarnen fördert das Programm nicht, gezählt wird nur die Dachfläche ohne sie. Das gilt auch für Gauben wie die vier, die wir am Fischmarkt in Liestal gebaut haben.
Ersetzen wir Ihr Dach an gleicher Stelle, ist die neue Fläche förderberechtigt. Wird das Dach wesentlich versetzt oder erhöht, gilt das für die neue Dachfläche nicht.
Beim unbeheizten Estrich ist eine neue Dach-, Kniestock- oder Giebeldämmung trotzdem förderberechtigt, wenn die U-Werte erreicht werden. Den Estrichboden fördert das Programm dagegen nicht, wenn der Estrich durch Spalten, Bullaugen oder ähnliche Öffnungen belüftet ist.

So läuft das Gesuch ab
Sobald Sie unsere Offerte haben, erfassen Sie das Gesuch online und schicken das unterschriebene Formular an den Kanton. Dazu gehören aktuelle Fotos, die Offerte, die U-Wert-Berechnungen und eine Flächenberechnung mit Massen.
Der Kanton prüft das Gesuch und sichert den Beitrag zu, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Erst dann beginnen wir mit der Arbeit, so wie im Gesuch beschrieben. Die Zusicherung gilt 36 Monate. Ausbezahlt wird nach dem Abschlussformular mit Rechnungen und Fotos.

Die Arbeit am Dach übernehmen wir
Wir dämmen Dächer zwischen, auf oder unter den Sparren. Sagen Sie uns bei der Anfrage, dass Sie ein Gesuch planen. Dann stehen Flächen, Dämmstärke, Produktbezeichnung und Lambdawert gut sichtbar in der Offerte, wie es das Programm verlangt.
Das Gesuch reichen Sie beim Kanton ein. Fragen dazu beantwortet das Baselbieter Energiepaket unter 061 552 55 55. Für Häuser in Basel-Stadt, im Aargau oder in Solothurn ist der jeweilige Kanton zuständig, der eigene Bedingungen stellen kann.

Referenz
Erker in Liestal, energetisch neu aufgebaut
Neue Dämmung und neue Fenster, die Verkleidung innen aus Esche massiv, aussen aus heimischer Lärche.
Gefragt
Häufige Fragen
Fehlt Ihre Frage? Rufen Sie uns an, wir beantworten sie gern.
Wie viel Förderung gibt es bei einer Dachsanierung?
Gefördert wird die Dämmung, nicht die neue Eindeckung. Das Baselbieter Energiepaket zahlt 40 Franken pro Quadratmeter gedämmter Dachfläche, höchstens die Hälfte der Investition. Je nach Projekt kommen Zuschläge dazu.
Gibt es Förderung, wenn ich das Dach selbst dämme?
Ja, Eigenleistung ist erlaubt. Der Beitrag deckt dann höchstens die Materialkosten der Dämmung, Boni und Energieprämie entfallen. Für den Abschluss braucht es Kaufbelege und Fotos aus der Bauphase.
Braucht es für die Förderung einen GEAK Plus?
Erst ab 10’000 Franken Förderbeitrag für die Gebäudehülle. An seine Kosten zahlt das Programm 50 Prozent. Lässt sich für den Gebäudetyp kein GEAK Plus erstellen, braucht es eine Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung.
Welche Zuschüsse gibt es für neue Dachfenster?
Beim Baselbieter Energiepaket keine. Fenster und Dachfenster sind dort keine eigene Massnahme, und bei der Dämmung werden ihre Flächen abgezogen. Wir ersetzen sie trotzdem am besten zusammen mit der Dämmung, solange das Gerüst steht.
Gibt es neben der Förderung auch einen Steuerabzug?
Ja, im selbst bewohnten Haus noch für die Steuerjahre bis 2028. Ab 2029 fällt er grösstenteils weg. Was genau gilt und wie sich Förderbeiträge darauf auswirken, sagt Ihnen das Steueramt.
Muss das Gesuch vor Baubeginn eingereicht werden?
Ja. Kommt das Gesuch erst nach Baubeginn, gibt es kein Fördergeld. Wir beginnen darum erst, wenn die Zusicherung des Kantons da ist.
Offerte für die Dämmung anfragen
Sie erhalten von uns eine Offerte mit allen Angaben für das Gesuch. Schreiben Sie uns über das Formular oder rufen Sie an: 061 973 82 82.
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